Fachbereiche: Technisches Unfallwesen, Arbeitsschutz (9.40)
Erstelle Gutachten im Auftrag der Gerichte und Privatgutachten
Betriebsanlagen Überprüfungen: Durchführung/Unterstützung
§82 b
Seit 2015 müssen Betriebsanlagen regelmäßig überprüft werden. Die Eigenüberprüfung nach § 82b attestiert den konsensmäßigen Betrieb.